Integrationsamt

Fördermöglichkeiten für Modellprojekte

Sie haben eine zündende Projektidee, einen umsetzungsfähigen Vorschlag zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben?

Sie haben innovative Gedanken wie Arbeits- oder Ausbildungsplätze von schwerbehinderten Menschen gefördert werden können?
Ihnen fehlen die Mittel? Dann könnten Ihre Ideen über ein Modellprojekt gefördert werden.

 

Modellprojekte werden nach § 160 Abs. 5 SGB IX bzw. § 185 Abs. 3 SGB IX in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Nr. 4 SchwbAV (Forschungs- und Modellvorhaben) bzw. § 17 (Begleitende Hilfen) über das Integrationsamt gefördert.
 
Die Laufzeit beträgt in der Regel 3 Jahre und kann insgesamt auf 5 Jahre verlängert werden.
 

Was sind die Voraussetzungen?

- Ihr Vorschlag dient der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.
- Antragsteller und Projektstandort müssen sich in Sachsen befinden.
- Die Umsetzung des Projektes darf noch nicht begonnen haben. Bereits abgeschlossene Projekte können nicht gefördert werden.
 

Was wird gefördert?

- Gefördert werden innovative Vorhaben mit nachhaltigem Nutzen, bei denen die Projektträger angemessene Eigenmittel mitbringen.
- Alle Projekte dienen dem übergeordneten Ziel, bestehende Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderungen zu sichern sowie neue Ausbildungs – und Arbeitsplätze zu schaffen.

 

So werden tragfähige Lösungen für mehr berufliche Inklusion entwickelt und erprobt.

 

In Sachsen werden und wurden über diese Maßnahme bereits verschiedene Vorhaben, beispielsweise Forschungsprojekte in Kooperation mit Hochschulen und gemeinnützigen Gesellschaften, Beratungsangebote über Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern, Dienste zu Gebärdensprachdolmetschleistungen sowie Digitale Apps und Beratungsangebote für Arbeitgeber gefördert.

 

Die Förderung geht nun weiter… Vielleicht in Kürze mit Ihrer Idee?

Die genauen Förderungsmöglichkeiten und deren Voraussetzungen finden Sie hier im Leitfaden.
 

Leitfaden Modellprojekte

 

Wenden Sie sich mit Ihren Ideen, Ihrer Projektskizze oder sonstigen Fragen gerne an unsere

Ansprechpartnerin:

 

  • Frau Knorr
  • Tel.: 0371577312
  • E-Mail: janina.knorr@ksv-sachsen.de

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