Vereinbarungen SGB IX und SGB XII
Eine Leistungsbewilligung durch den Träger der Eingliederungshilfe kann erst erfolgen, wenn vorab eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Träger der Eingliederungshilfe und dem Träger des Leistungserbringers besteht (siehe auch § 123 Abs. 1 SGB IX bzw. § 75 Abs. 1 SGB XII).
Diese Vereinbarungen müssen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit entsprechen und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Vereinbarungen können nur für die Zukunft geschlossen werden.
Die Vereinbarungen gemäß § 125 SGB IX sowie § 75 SGB XII bilden die Grundlage für die Leistungserbringung durch Leistungserbringer sowie die Leistungsbewilligung und Zahlung der Vergütung durch den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe.
Die Aufforderungen der Träger der Leistungserbringer zum Abschluss einer Vereinbarung nach SGB IX oder SGB XII können Sie in elektronischer Form an das E-Mail-Postfach: vereinbarungen@ksv-sachsen.de richten. An dieser Stelle bitten wir darum, sofern Sie Berechnungen/Kalkulationen an uns versenden wollen, diese im Excel-Format zu versenden (Berechnungen bitte nicht per PDF-Format), dies erspart im Sinne einer effektiven Arbeitsweise eine längere Bearbeitungsdauer.
Versenden Sie zugleich auch Ihre Aufforderungen mit den dafür relevanten Nachweisen und Belegen. Auf die rahmenvertragliche Verpflichtung der Leistungserbringer zur Vorlage von geeigneten Nachweisen wird hingewiesen (siehe Punkt 3.1 Absatz 4 RV SGB IX), demnach sind Kostenkalkulationen in nachvollziehbarer Weise mit geeigneten Nachweisen zu versehen.
Auch hier bitten wir um Ihre Unterstützung, denn die Nachforderung von Unterlagen/Nachweisen für nicht nachvollziehbare bzw. nicht plausibel dargelegte Kostenkalkulationen ist mit vermeidbaren Mehraufwand auf beiden Seiten verbunden.
Hinweise für die Einreichung:
- Wir empfehlen den jeweiligen Rahmenvertrag zu lesen und die Orientierungshilfe zu nutzen.
- Versenden Sie zugleich auch Ihre Aufforderungen mit den dafür relevanten Nachweisen und Belegen.
- Versenden Sie Kalkulationen im Excel-Format.
- Aufforderungen zum Abschluss von Vereinbarungen bei Überschreitung der Kosten der Unterkunft (sog. unechte Fachleistung - ü 125)
- Wir empfehlen, vorzugsweise das Verfahren nach Variante 1 zu wählen bzw. auf Variante 1 zu wechseln.
- Bei den Aufforderungsformularen bitte zwingend die Postleitzahl des Leistungsortes eintragen (erst danach kann man den Ort auswählen)