11. Juni 2021
Pressemitteilung Datum 11.Juni 2021
Kostenexplosion durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Voraussichtlich um mehr als 32 Mio. EUR wird der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) im Jahr 2021 seine geplanten Aufwendungen von 730 Mio. EUR überziehen.
Hintergrund sind unerwartete finanzielle Mehraufwendungen in den Wohnheimen der Behindertenhilfe.
Diese waren erstmals im Jahr 2020 in Folge des Inkrafttretens der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) aufgetreten und setzen sich im laufenden Jahr fort.
Enorme Kostenaufwüchse für die Leistungen im Bereich der Hilfe zur Pflege verschärfen die finanzielle Situation zusätzlich.
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