Pressemitteilungen

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Dritte Sitzung der Siebenten Verbandsversammlung beim Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen)

Beim Kommunalen Sozialverband Sachsen fand am 30. November 2015 die dritte Sitzung der Siebenten Verbandsversammlung statt.
Von den Verbandsräten wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr
2016 beschlossen.

Wanderausstellung Arbeit + Behinderung: Eine Einstellung, die sich lohnt

In Sachsen sind circa 11.000 Menschen mit Behinderungen auf der Suche nach einem Job.
Der überwiegende Teil von ihnen ist gut qualifiziert, hat eine abgeschlossene Berufsausbildung – und diese in Zielberufen, in denen Nachfrage nach Fachkräften besteht. Und dennoch: vielfach werden Menschen mit Behinderungen nicht als das anerkannt, was sie in Wirklichkeit sind: Fachkräfte für die Unternehmen.

Richtigstellung des Artikels „Schwarze Schafe durch mehr Kontrollen enttarnen“

Wir nehmen Bezug auf die veröffentlichte Pressemitteilung der Fraktion DIE LINKE des Sächsischen Landtages.

In einer Pressemitteilung vom 07.04.2015 wurde durch die Fraktion DIE LINKE beanstandet, dass Einrichtungen durch die Heimaufsicht beim Kommunalen Sozialverband Sachsen unzureichend kontrolliert würden. So wurde behauptet, dass im Jahr 2014 194 Einrichtungen kontrolliert wurden.  

Verleihung „Integrationspreis Kommunaler Sozialverband Sachsen 2014“

Bereits zum dritten Mal verleiht der Kommunale Sozialverband Sachsen am 3. Dezember 2014, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen, seinen Integrationspreis.

„Viele Menschen mit Behinderungen beweisen, dass sie Talente und Begabungen besitzen, die sie gerade an ihrem Arbeitsplatz einbringen – dies umso mehr, wenn sie einen Arbeitergeber und ein funktionierendes soziales Umfeld haben, die sie dabei unterstützen“, so Andreas Werner – Verbandsdirektor Kommunaler Sozialverband Sachsen.

Die Auszeichnung nehmen die Sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Barbara Klepsch, der Landrat des Landkreises Bautzen und Verbandsvorsitzende Michael Harig sowie der Verbandsdirektor Andreas Werner vor.

Aufstockung und Verlängerung der Laufzeit des Fonds ehemalige DDR-Heimkinder

Am 25. Februar 2015 hat die Bundesregierung die staatlichen Hilfen für ehemalige DDR-Heimkinder ausgebaut und verlängert. Das Kabinett beschloss eine Aufstockung der Mittel auf bis zu 364 Millionen Euro. Die Verlängerung des Programms gilt bis 2018.

Diese Summe reiche aus, um allen Betroffenen, die sich bis zum Ende der Anmeldefrist am 30. September 2014 gemeldet hatten, die benötigten Hilfen zu gewähren.

Zwischen Juli und September 2014 meldeten sich in unserer sächsischen Anlauf- und Beratungsstelle über 5700 Betroffene, um Hilfe aus dem Fonds zu bekommen.

© Kommunaler Sozialverband Sachsen 2026

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