Gemeinsames Statistik-Portal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder haben ein gemeinsames Statistik-Portal mit relevanten Indikatoren auf Bundes- und Länderebene zur Sozialberichterstattung freigeschaltet.
Vom 29. September bis 01. Oktober findet in Leipzig die Pflegemesse statt.
Mit einer fachpolitischen Diskussion zum Thema "Alt und behindert - und nun?" beteiligt sich der Kommunale Sozialverband Sachsen unter anderem am 30. September 2009 von 15:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr.
Das Integrationsamt Außenstelle Chemnitz des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen führt in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales am 11.06.2009 eine Fachtagung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement durch.
Arbeitgeber sind im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht zur Prävention und zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements gemäß § 84 SGB IX verpflichtet.
Die gesetzliche Grundlage ist mit ein Beweggrund um Mitarbeiter nach einer längeren Krankheit oder nach häufigen Kurzerkrankungen weiter erfolgreich zu beschäftigen.
Das betriebliche Eingliederungsmanagement verfolgt das Ziel, Wege zu finden, um die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und Leistungen oder Hilfen einzuleiten, die einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und das Arbeitsverhältnis erhalten können. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX.