Zum Hauptmenü Zum Inhalt Zur Kontaktseite
Heimaufsicht

Heimaufsicht

Aufgaben der Heimaufsicht

Die Heimaufsicht prüft die stationären Einrichtungen für ältere Menschen, pflegebedürftige Volljährige oder volljährige Menschen mit psychischen Erkrankungen oder mit Behinderung.

 

Geprüft werden auch ambulant betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen, Intensivpflege-Wohngemeinschaften und Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderung.

 

Die Prüfungen werden unangemeldet durchgeführt. Sie können wiederkehrend oder anlassbezogen stattfinden. Wiederkehrende Prüfungen erfolgen in der Regel einmal jährlich.

Die Heimaufsicht geht auch Beschwerden über unangemessene Zustände in Einrichtungen, ambulant betreuten Wohngemeinschaften oder Intensivpflege-Wohngemeinschaften nach.

 

Im Rahmen der Prüfungen wird kontrolliert, ob die Anforderungen an den Betrieb der jeweiligen Wohnform eingehalten werden.

Bei diesen Prüfungen werden folgende Vorschriften beachtet:

  • das Sächsische Wohnteilhabegesetz
  • die Regelungen zur Ausführung des Sächsischen Wohnteilhabegesetz
  • die Vereinbarungen mit den Leistungsträgern

 

Weitere Aufgaben:


Die Heimaufsicht informiert und berät

  • die Bewohnerinnen und Bewohner sowie ihre rechtlichen Vertreterinnen und Vertreter, das Selbstbestimmungsgremium, die Bewohnervertretung oder die Bewohnersprecherinnen und Bewohnersprecher über ihre Rechte und Pflichten,
  • Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, über die Anforderungen an Einrichtungen oder ambulant betreute Wohngemeinschaften sowie über die Rechte und Pflichten des Trägers oder Leistungsanbieters sowie der Bewohnerinnen und Bewohner,
  • auf Antrag Personen, Träger oder Leistungsanbieter, die die Schaffung von Einrichtungen oder ambulant betreuten Wohngemeinschaften anstreben oder diese betreiben, bei der Planung und dem Betrieb.

Die zuständige Behörde fördert die Unterrichtung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Bewohnervertretung über die Wahl, die Befugnisse und die Möglichkeiten der Bewohnervertretung, um die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner zur Geltung zu bringen.

 

Die Formulare für die Anzeige einer beabsichtigten Inbetriebnahme einer Einrichtung und weitere Formulare zur Anzeige von Änderungen während des Betriebes der Einrichtung stehen zum Herunterladen zur Verfügung.

© Kommunaler Sozialverband Sachsen 2024

Bedienhilfen