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Eingliederungs- und Sozialhilfe

Fachausschuss IV der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAGüS)

Die überörtliche Betreuungsbehörde ist Mitglied im Fachausschuss IV der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS). Die Mitglieder dieses Fachausschusses IV tauschen sich zu Grundsatzfragen und zur inhaltlichen Fortentwicklung des Betreuungsrechts aus. Davon sind Qualitätsentwicklung und -sicherung der Aufgaben der Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine ebenso umfasst, wie die Förderung des Ehrenamtes im Betreuungswesen und die Förderung der Vorsorge durch Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

 

Mehr Informationen zur Arbeit der BAGüS finden Sie hier: www.bagues.de

 

 

 

 

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