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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf

Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf

Die Zuständigkeit des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen als zuständige Stelle für den Freistaat Sachsen ergibt sich nach § 2 Abs. 3 des Heilberufezuständigkeitsgesetz (HeilbZuG) i. V. m. § 1 Abs. 2 der Verordnung Gesundheitsfachberufe (GfbVO) für nachfolgende Berufe.

 

Weiterlesen: Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

 

Keine vorläufigen Bescheinigungen

Ab dem Jahr 2023 werden keine vorläufigen Bescheinigungen für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung mehr ausgestellt.

 

Beantragung einer Zweitschrift

Eine Zweitschrift dieser Erlaubnis wird gefertigt, wenn das Original unwiederbringlich verloren gegangen ist oder z. B. so stark beschädigt wurde, so dass es entweder komplett unleserlich ist oder seinem eigentlichen Zweck nicht mehr dienen kann.

 

Weiterlesen: Erteilung einer Zweitschrift

 

Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

Zuständig für die Ausstellung des „Letter of good standing“ ist die Behörde, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Beruf ausüben oder im Bundesgebiet zuletzt ausgeübt haben. Zuständige Behörde für das Land Sachsen ist der Kommunale Sozialverband Sachsen.

 

Weiterlesen: Erteilung eines Letters of good standing

 

Beantragung einer EU Bescheinigung

Zuständig für die Ausstellung der EU Bescheinigung ist die Behörde, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Beruf ausüben oder im Bundesgebiet zuletzt ausgeübt haben. Zuständige Behörde für das Land Sachsen ist der Kommunale Sozialverband Sachsen.

 

Weiterlesen: Erteilung einer EU-Bescheinigung

 

 

Gemäß Sächs. E-Government-Gesetz und der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer elektronischen Antragsstellung. Bitte nutzen Sie hierfür folgende Mailadresse post@ksv-sachsen.de-mail.de .Um diese Antragsmöglichkeit nutzen zu können, müssen Sie ebenfalls über ein DE-Mail-Konto verfügen.

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