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Eingliederungs- und Sozialhilfe

Hilfe in besonderen Lebenslagen

Leben Menschen in besonderen Lebensverhältnissen, die mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, deren Überwindung häufig für die Betroffenen alleine nicht möglich ist, können zur Überwindung dieser Notlage Unterstützung erhalten.

 

Der KSV Sachsen ist in diesem Zusammenhang sachlich zuständig für stationäre Einrichtungen, welche helfen, genau diese Probleme zu überwinden (stationäre Einrichtungen nach § 67 SGB XII), für Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.

 

Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten richtet sich an Menschen, die beispielsweise von Obdachlosigkeit betroffen sind, ein Schuldenproblem haben oder nach einem Gefängnisaufenthalt in die Gesellschaft wieder eingegliedert werden müssen.

 

Ziel dieser Unterstützung ist es, betroffene Personen zu befähigen, ihr Leben im Alltag selbständig zu meistern. Der/die Leistungsberechtigte muss bereit sein, die Hilfe anzunehmen. Wird nur Unterkunft und Verpflegung z.B. in einer Übernachtungsstätte begehrt, handelt es sich nicht um Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach §§ 67 ff. SGB XII.

 

Für ambulante Hilfen zur Überwindung der besonderen sozialen Schwierigkeiten in eigenem Wohnraum sind die örtlichen Sozialhilfeträger zuständig.

 

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