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Teilhabe am Arbeitsleben / Integrationsamt

Arbeitgeber

Arbeitgeber sind nach dem Schwerbehindertenrecht im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, den Arbeitsplatz für schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen (nachfolgend: schwerbehinderte Menschen) so einzurichten, dass sie möglichst dauerhaft einer Beschäftigung nachgehen können.

 

Dem Integrationsamt stehen die Mittel der Ausgleichsabgabe für Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben einschließlich der begleitenden Hilfe zur Verfügung.

 

Sie haben sich entschlossen, schwerbehinderte Menschen einzustellen, weiterzubeschäftigen und auszubilden. In der Folge sehen Sie, welche finanzielle Unterstützung und Beratungsmöglichkeiten wir Ihnen dazu anbieten können.

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