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Heimaufsicht

Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten (LAG)

Die Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten (LAG) ist ein Zusammenschluss der mit Betreuungsangelegenheiten befassten Institutionen und Organisationen Sachsens. Dieser Zusammenschluss entspricht der nach § 2 Abs. 2 Ziff.4 SächsAGBtR einzurichtenden Arbeitsgemeinschaft auf überörtlicher Ebene. Die überörtliche Betreuungsbehörde ist die Geschäftsstelle der LAG und hat den Vorsitz inne. Sie organisiert und leitet die mindestens zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen der LAG.

 

Die LAG koordiniert die Arbeit ihrer Mitglieder. Sie unterstützt und berät die überörtliche Betreuungsbehörde bei der Durchführung ihrer Aufgaben. Außerdem erarbeitet sie grundsätzliche Aussagen zur Umsetzung des Betreuungsrechts, empfiehlt Bemessungskriterien für die Förderung von Betreuungsvereinen, stimmt Einführungs- und Fortbildungsangebote entsprechend dem Bedarf nach fachlichen und örtlichen Gesichtspunkten ab und erarbeitet Stellungnahmen und Empfehlungen für Landtag, Landesregierung, anderen Stellen, sowie gegenüber der Öffentlichkeit.

 

Die Geschäftsordnung der Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten finden sie in der nebenstehenden Dokumentenbox.

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