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Eingliederungs- und Sozialhilfe

Sozialplanung

Die Sozialplanung im KSV Sachsen ist der erste Ansprechpartner, wenn es um die Weiterentwicklung oder Etablierung von Angeboten für erwachsene Menschen mit Behinderungen in Sachsen geht.

 

Handlungsleitend sind dabei u.a. folgende Grundsätze:

  • Die zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen sollen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Angebote müssen den Grundsätzen der Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
  • Die sozialrechtlichen und gesellschaftlichen Anforderungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention  sowie des Bundesteilhabegesetzes werden beachtet.
  • Die Entwicklung von Angeboten erfolgt ressourcenorientiert und bedarfsgerecht.
  • Um eine umfassende Versorgung und Betreuung zu gewährleisten, sollen (vorhandene) Angebote und Dienste der verschiedenen Sozialleistungsträger synergetisch miteinander verknüpft werden.

 

Bevor ein neues Angebot etabliert werden kann, sind viele Abstimmungen erforderlich. Diese erfolgen zwischen dem KSV Sachsen, den Trägern, unterschiedlichen Behörden, Fördermittelgebern usw..

In diesen Planungs- und Beteiligungsprozessen liegen neben der konzeptionellen Arbeit, der Schwerpunkt der Tätigkeiten des Fachdienstes Sozialplanung im KSV Sachsen.

 

Basis der Arbeit der Sozialplaner im KSV Sachsen sind u.a. Bestands- und Bedarfsprüfungen sowie klare Prioritätensetzungen auf der Grundlage von (z.B.) demografischen Entwicklungen. Zur Bewertung dieser Entwicklungen werden:

 

  • sowohl extern als auch intern gewonnene Daten analysiert,
  • Zielgruppen formuliert und Zielrahmen fixiert,
  • Handlungskonzepte entwickelt,
  • Qualitätskriterien festgelegt sowie
  • Fach- und Ressourcenplanung miteinander verknüpft.

 

Offen für innovative Wege prüfen und begleiten die Mitarbeiter der Sozialplanung Projekte und Angebote zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung u.a. in folgenden Bereichen:

 

  • besondere Wohnformen (ehemals stationäres Wohnen)
  • weitere besondere Wohnformen (ehemals ambulant betreutes Wohnen)
  • Wohngemeinschaften für Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung
  • Tagesstrukturangebote
  • Förder- und Betreuungsbereiche
  • Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
  • andere Leistungsanbieter

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