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Familie, Kinder und Jugendliche

Richtlinie zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege

Aktuelle Information vom 17.03.2020 zum Vollzug dieser Richtlinie:
Aufgrund der aktuellen Situation teilt das Sächsische Staatsministerium für Kultus in Abstimmung mit dem Kommunalen Sozialverband Sachsen mit, dass geplante und auf Grundlage der nach dieser Richtlinien bewilligte Veranstaltungen und Maßnahmen, die im Rahmen der eigenen Fürsorge, aufgrund behördlicher oder allgemeiner verbindlicher Anweisungen durch das Coronavirus abgesagt werden müssen und die schon finanzielle Auswirkungen haben, selbstverständlich förderfähig sind. Ebenso sind unabweisbare Stornierungs- bzw. Absagekosten förderfähig.

 

 

Der Freistaat Sachsen unterstützt mit dieser Richtlinie Projekte und Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Kindertages einrichtungen und in der Kindertagespflege.

 

Der KSV Sachsen ist für diese Richtlinie die Bewilligungsbehörde.

 

Im Einzelnen werden folgende Bereiche gefördert:

  1. Projekte mit überregionaler Bedeutung und Modellprojekte sowie Fachtagungen im Bereich der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
  2. Fachberatung für Kindertageseinrichtungen freier Träger
  3. Fortbildung zur Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Gefördert werden teambezogene Fortbildungen, die die pädagogischen Fachkräfte bei der praxisnahen Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans und der Gestaltung des Schulvorbereitungsjahres unterstützen und der Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit dienen und
    Fortbildungen, die Kindertagespflegepersonen bei der praxisnahen Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans unterstützen und der Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit sowie der Stärkung der persönlichen Kompetenz dienen.
  4. Pädagogische Maßnahmen zur Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans in Kindertageseinrichtungen, insbesondere
    pädagogische Projekte und praxisorientierte Erfahrungsaustausche
  5. Angebote von Lernwerkstätten

 

Die Förderbedingungen zu den jeweiligen Maßnahmen entnehmen Sie bitte der Richtlinie zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.

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