Zum Hauptmenü Zum Inhalt Zur Kontaktseite
Heimaufsicht

Informationen

Die gesetzliche Grundlage für das Handeln der Heimaufsicht ist das Sächsische Wohnteilhabegesetz.

 

Die Heimaufsicht hat einen umfassenden Prüfauftrag, der die Einrichtungen, ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Intensivpflege -Wohngemeinschaften ganzheitlich und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mindestanforderungen betrachtet.

 

Zur Förderung eines landeseinheitlichen Aufgabenvollzuges wurden dazu Prüfkataloge entwickelt, welche die gesetzlichen Qualitätsbereiche berücksichtigen. Diese Prüfkataloge dienen den Beschäftigten der Heimaufsicht als Prüfempfehlung und Handlungsleitfaden. Sollten darüber hinaus Sachverhalte festgestellt werden, werden diese unter Berücksichtigung gesetzlicher Anforderungen in die Prüfung einbezogen oder weitere Fachbehörden oder Institutionen in die Bearbeitung einbezogen.

 

Nach Abschluss der Prüfung wird den Trägern oder Leistungsanbietern ein Prüfprotokoll zur Verfügung gestellt und in der Regel die Möglichkeit einer Stellungnahme bzw. Gegendarstellung eingeräumt.

 

Im Anschluss daran erstellt die Heimaufsicht unter Berücksichtigung der möglichen Stellungnahme bzw. Gegendarstellung des Träger oder Leistungsanbieters einen abschließenden Prüfbericht über die Feststellung der letzten Prüfung.

 

Zur Stärkung der Transparenz und Verbraucherrechte ist der Träger oder Leistungsanbieter gesetzlich verpflichtet, den Prüfbericht der letzten wiederkehrenden Prüfung in anonymisierter Form am Ort der Wohnform zur Einsichtnahme vorzuhalten und gegenwärtigen oder künftigen versorgten Personen, ihren rechtlichen Vertreterinnen und Vertretern auf Wunsch zur Einsichtnahme vorzulegen.

 

Wir weisen darauf hin, dass dieser Prüfung eine Beschreibung der zum Zeitpunkt der Prüfung vor Ort festgestellten Sachverhalte ist. Die enthaltenen Feststellungen stellen lediglich eine Momentaufnahme dar.

 

Um einen umfassenden Eindruck zu erhalte, empfehlen wir die jeweilige Wohnform zu besichtigen und Gespräche mit der Einrichtungs- oder Pflegedienstleitung zu führen. Vorbehaltlich deren Bereitschaft können auch Gespräche mit der Bewohnervertretung oder dem Bewohnersprecher in die Informationssammlung einbezogen werden.

 

Auf dieser Seite haben Sie die Möglichkeit, die handlungsleitenden Prüfkataloge sowie weitere Informationen einzusehen.

© Kommunaler Sozialverband Sachsen 2024

Bedienhilfen