Zum Hauptmenü Zum Inhalt Zur Kontaktseite
Opferentschädigung

Kriegsopfer

Die Versorgung von Opfern des Zweiten Weltkrieges war eine der größten Aufgaben nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland. In den 50er Jahren wurde daher das Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG) geschaffen, um sowohl verletzte Soldaten der Deutschen Wehrmacht als auch ihre Hinterbliebenen zu entschädigen. Nunmehr wurde das BVG durch das neue Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung abgelöst.

 

Hat eine Person durch kriegerische Handlungen des Ersten oder Zweiten Weltkrieges oder durch nachträgliche Auswirkungen kriegerischer Vorgänge eine gesundheitliche Schädigung erlitten, kann sie Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XIV haben. Gleiches gilt für Hinterbliebene, die nahe Angehörige durch den Ersten oder Zweiten Weltkrieg verloren haben.

 

Personen, die vor dem 01.01.2024 geschädigt worden sind, erhalten Leistungen ebenfalls nach dem SGB XIV, wenn die Voraussetzungen des bis zum 31.12.2023 geltenden BVG erfüllt waren.

 

Der KSV Sachsen ist für die anspruchsberechtigten Personen zuständig, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Sachsen haben.

© Kommunaler Sozialverband Sachsen 2024

Bedienhilfen