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Integrationsamt

Schwerbehindertenvertretung

In Betrieben und Dienststelle, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte behinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, werden Schwerbehindertenvertretungen gewählt.

Diese bestehen aus einer Vertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied.

 

Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb und die Dienststelle. Sie vertritt ihre Interessen in dem Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.

 

Arbeitgeber, Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers, Schwerbehindertenvertretung und Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrat arbeiten zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben eng zusammen.

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