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Integrationsamt

Leistung an Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

Förderung von Kleinmaßnahmen

Das Integrationsamt unterstützt die Arbeit der WfbMs mit Zuschüssen für die Durchführung von Kleinmaßnahmen. Damit können notwendige Maßnahmen zur Erweiterung und Modernisierung der Arbeitsbereiche der WfbM gefördert werden, wenn von Dritten (z.B. der Sächsischen Aufbaubank) keine Finanzierung der Maßnahmen erfolgen kann.

 

Diese Leistung wird erbracht für die Erhaltung oder Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere durch die Erweiterung der Dienstleistungs- und Warenpalette. Das Ziel ist die Erhöhung der Chancengleichheit von behinderten Menschen und die Unterstützung der rehabilitativen Arbeit in den Werkstätten.

 

Die mit dieser Förderung angeschaffte Technik ist nach Möglichkeit zur Vorbereitung /Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt einzusetzen.

 

Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt - Leistungsangebot "Schritt für Schritt" an Werkstätten für behinderte Menschen und andere Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX

Seit 2010 besteht für die Träger der Werkstätten für behinderte Menschen die Möglichkeit, eine erfolgsabhängige Sonderzahlung "Schritt für Schritt" für erfolgreiche Bemühungen zum Übergang von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Anspruch zu nehmen. Das Leistungsangebot wurde auch für andere Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX geöffnet.

 

Um die Attraktivität einer inklusiven Übergangsgestaltung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für alle Beteiligten zu erhöhen, hat der KSV Sachsen diese erfolgsabhängige Sonderzahlung "Schritt für Schritt" befristet für den Zeitraum 01.07.2023 bis 31.12.2024 auf 30.000,00 Euro erhöht.

 

Der KSV Sachsen informierte die Werkstätten für behinderte Menschen und andere Leistungsanbieter nach § 60 SBG IX mit KSV-Rundschreiben Nr. 3-20/2023 über das veränderte Leistungsangebot, Zweck, Verfahren und Ansprechpartner.

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