KSV Sachsen - News & Aktuelles
Information - Festveranstaltung zum 20-jährigen Jubiläum abgesagt
Wir haben uns entschieden, die geplante Festveranstaltung zum 20-jährigen Jubiläum des KSV Sachsen am Mittwoch, dem 5. Juni 2013 um 14:00 Uhr im Mediencampus Leipzig abzusagen.
Die aktuelle Hochwasserlage in unseren kommunalen Gebietskörperschaften erfordert in den nächsten Tagen den Einsatz vieler unserer Gäste.
Wir sind sicher, dass Sie unter diesen Umständen Verständnis für unsere Entscheidung haben.
KSV Sachsen – übernimmt Aufgaben der Heimaufsicht im Freistaat
Auf der Grundlage des Sächsischen Verwaltungsneuordnungsgesetzes ist zum 01.01.2013 der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) zuständige Behörde für die Aufgabenwahrnehmung der Heimaufsicht im Freistaat Sachsen.
„Der Schritt ist zukunftsfähig, weil eine einheitliche Ausübung der Heimaufsicht im ganzen Land Sachsen gewährleistet wird und somit eine Aufwandsreduzierung auch für die Einrichtungsträger entsteht“, so Verbandsdirektor Andreas Werner.
Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben im Rahmen der Heimaufsicht hat der KSV Sachsen einen eigenständigen Fachdienst in Chemnitz, Reichsstraße 3, eingerichtet.
Somit sind die Handlungsfelder der jeweiligen Bereiche Ordnungs- bzw. Leistungsrecht gesetzlich klar normiert. Durch die eigenständige Organisationseinheit wird weiterhin gewährleistet, dass in fachlicher Sicht die Heimaufsicht unabhängig und wettbewerbsneutral ihre Aufgaben wahrnimmt.
Die Heimaufsicht überwacht Heime für ältere, pflegebedürftige und volljährige behinderte Menschen dahingehend, ob diese die Anforderungen des Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetzes (SächsBeWoG) mit ergänzenden Verordnungen erfüllen. Das SächsBeWoG ersetzt seit August dieses Jahres das bis dahin noch in Sachsen gültige Heimgesetz des Bundes.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Anlauf- und Beratungsstelle des Freistaates Sachsen Fonds "Heimerziehung in der DDR"
Zum 1. Juli 2012 startet auch im Freistaat Sachsen der Fonds "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990" (Fonds "Heimerziehung in der DDR"), den der Bund und die ostdeutschen Länder gemeinsam eingerichtet und finanziell ausgestattet haben. Der Fonds stellt für Betroffene der DDR-Heimerziehung Hilfen und Unterstützungsleistungen bei bis heute noch bestehenden Folgeschäden bereit.
Zur Leistungsgewährung aus dem Fonds und Beratung von Betroffenen der DDR-Heimerziehung hat der Freistaat Sachsen unter der Trägerschaft des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen (KSV) eine Anlauf- und Beratungsstelle eingerichtet. Diese befindet sich außerhalb des KSV-Verwaltungsgebäudes in der Funkenburgstraße 2 in Leipzig und nimmt ab 2. Juli 2012 ihre Arbeit auf.
Das Sächsische Gesamtkonzept zur Versorgung älterer Menschen mit Behinderung wurde am 07.09.2011 im Landespflegeausschuss beraten und kann hier eingesehen werden.
Weitere Beiträge...
Seite 1 von 2

Solidarisch 