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Familie, Kinder und Jugendliche

Heilpädagogische Kindertageseinrichtung /Heilpädagogische Gruppe

In diesem Tagesbetreuungsangebot werden Kinder im nichtschulpflichtigen Alter, die aufgrund einer Behinderung im Rahmen der integrativen Betreuung in einem Regelkindergarten nicht individuell angemessen in ihrer Entwicklung gefördert werden können, aufgenommen.

 

Die heilpädagogische Arbeit orientiert sich schwerpunktmäßig an den Auswirkungen der Behinderungen und hat die individuelle bedarfsgerechte Förderung und Betreuung des Kindes zum Ziel.

 

Sie basiert auf der jeweiligen pädagogischen Konzeption der Kita und dem für jedes hör- oder sehgeschädigtes bzw. körper-, geistig- oder sprachbehindertes Kind individuell erstellten Förderplan.

 

Die fachliche Qualifikation der Mitarbeiter, die räumlich-sächliche Ausstattung sowie das Hilfsmittelangebot tragen dem Förderbedarf der Kinder Rechnung. Die sachliche Zuständigkeit für die Bereitstellung eines Betreuungsplatzes und die Übernahme der Kosten der Eingliederungshilfe nach SGB IX liegt beim örtlichen Sozialamt.

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