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Familie, Kinder und Jugendliche

Fördermittel für Baumaßnahmen und Ausstattung

Der Freistaat Sachsen gewährt Fördermittel für die Schaffung neuer und die Erhaltung bestehender Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Freistaat Sachsen.

 

Gefördert werden Neu-, Um-, Erweiterungs- und Ersatzneubauten, Sanierungen und Modernisierungen an Gebäuden sowie Außenanlagen, Ausstattungen für Kindertagespflegestellen und Erstausstattungen für Kindertageseinrichtungen.

 

Kindertageseinrichtungen und Tagespflege innerhalb Bedarfsplan der Jugendämter
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen, die in den Bedarfsplan des Jugendamtes aufgenommen sind oder deren Aufnahme vom Jugendamt bestätigt ist, beantragen die Fördermittel beim zuständigen Jugendamt.

 

Eine Liste der Ansprechpartner des jeweiligen Landkreises steht unter Downloads zur Verfügung.

 

 

Betrieblich unterstützte Kindertageseinrichtungen
Anträge zur Förderung von Kindertageseinrichtungen, in denen vorrangig Kinder der Beschäftigten eines Unternehmens betreut werden und an deren Kosten sich das Unternehmen beteiligt, sind bei Kommunalen Sozialverband Sachsen einzureichen.

 

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie KitaBau. Diese Förderrichtlinie steht Ihnen unter Downloads zum Herunterladen bereit.

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