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Familie, Kinder und Jugendliche

Förderrichtlinie Schulsozialarbeit

Der Freistaat Sachsen gewährt Zuwendungen zum Ausbau und zur qualitativen Weiterentwicklung von Maßnahmen der Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen. Gefördert werden Angebote an und in allgemeinbildenden Schulen. Das umfasst Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien und Förderschulen im öffentlicher und freier Trägerschaft. Förderfähig sind Personal- und Sachausgaben.

 

Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Erstempfänger). Die Weiterleitung der Mittel in öffentlich-rechtlicher Form an anerkannte Träger der Jugendhilfe (Letztempfänger) ist möglich.

 

Der KSV Sachsen ist für diese Richtlinie die Bewilligungsbehörde.

 

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen entnehmen Sie bitte: Förderrichtlinie Schulsozialarbeit.

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