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Familie, Kinder und Jugendliche

Förderrichtlinie Jugendpauschale

Der Freistaat Sachsen gewährt im Rahmen der FRL Jugendpauschale Zuwendungen für Angebote und Leistungen

  1. der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit,
  2. der Jugendsozialarbeit,
  3. des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes,
  4. der Jugendgerichtshilfe sowie
  5. für Familienbildung und familienunterstützende Beratung,

soweit sie in der Planungsverantwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe liegen.

 

Von der Förderung ausgenommen sind entgeltfinanzierte Leistungen nach § 78a des Achten Buches Sozialgesetzbuch sowie Investitionen.

 

Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und Kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Sie leiten die Zuwendung als Erstempfänger nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VwV zu § 44 der SäHO an die berechtigten Letztempfänger (Träger der freien Jugendhilfe und kreisangehörige Städte und Gemeinden) auf Antrag weiter.

 

Der KSV Sachsen ist für diese Richtlinie die Bewilligungsbehörde.

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