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Integrationsamt

Ausgleichsabgabe

Aktuelle Information:

Ab dem Anzeigenjahr 2021 gelten neue Staffelbeträge für die Entrichtung der Ausgleichsabgabe.

Die Ausgleichsabgabe beträgt je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote

  • von 3 Prozent und weniger als den geltenden Pflichtplatz 140,00 Euro
  • von 2 Prozent bis weniger als 3 Prozent 245,00 Euro
  • von weniger als 2 Prozent 360,00 Euro.

 

Die Arbeitgeber haben bis spätestens 31. März für das vergangene Jahr

  1. ihre Beschäftigungsverhältnisse der für ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit anzuzeigen und
  2. eine sich eventuell daraus ergebene Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt zu überweisen.

 

Die Agentur für Arbeit stellt am Ende jedes Jahres das Programm IW Elan zum Download zur Verfügung.

 

Für die Überweisung der Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt ist folgende Bankverbindung zu verwenden:

Kommunaler Sozialverband Sachsen
Sparkasse Leipzig
IBAN: DE36 8605 5592 1100 8920 40
BIC: WELA DE8L XXX

 

Auf alle nach dem 31. März eingehenden Zahlungen erhebt das Integrationsamt Säumniszuschläge. Diese betragen für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 % des rückständigen Betrages.

 

Von der Ausgleichsabgabe sind absetzbar:
50 % der Arbeitsleistungen von Rechnungen anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen.
Die Rechnungskopien bzw. die Jahresbestätigung der Werkstatt sind der Anzeige beizufügen. Auf der Rechnung muss die Höhe der Arbeitsleistung gesondert ausgewiesen sein.
Die anerkannten Werkstätten finden Sie
unter dem link: www.wfb-sachsen.de und
bundesweit unter dem link: www.rehadat-wfbm.de

 

 

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