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Integrationsamt

Leistung an Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

Förderung von Kleinmaßnahmen

Das Integrationsamt unterstützt die Arbeit der WfbMs mit Zuschüssen für die Durchführung von Kleinmaßnahmen. Damit können notwendige Maßnahmen zur Erweiterung und Modernisierung der Arbeitsbereiche der WfbM gefördert werden, wenn von Dritten (z.B. der Sächsischen Aufbaubank) keine Finanzierung der Maßnahmen erfolgen kann.

 

Diese Leistung wird erbracht für die Erhaltung oder Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere durch die Erweiterung der Dienstleistungs- und Warenpalette. Das Ziel ist die Erhöhung der Chancengleichheit von behinderten Menschen und die Unterstützung der rehabilitativen Arbeit in den Werkstätten.

 

Die mit dieser Förderung angeschaffte Technik ist nach Möglichkeit zur Vorbereitung /Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt einzusetzen.

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