KSV Sachsen - News & Aktuelles
Verleihung „Inklusionspreis Kommunaler Sozialverband Sachsen 2018“ am 11. Juni 2018 im Mediencampus
Bereits zum vierten Mal verliehen wir unseren Inklusionspreis. Die Verleihung des Preises fand im Mediencampus in Leipzig statt. Der Einladung folgten viele Gäste aus Politik, Wirtschaft und Institutionen.
„Viele Menschen mit Behinderungen beweisen, dass sie Talente und Begabungen besitzen, die sie gerade an ihrem Arbeitsplatz und/oder in die Gemeinschaft einbringen - dies umso mehr, wenn sie einen Arbeitgeber und ein funktionierendes soziales Umfeld haben, die sie dabei unterstützen“, so unser Verbandsdirektor Andreas Werner in seiner Begrüßungsrede.
Der Hintergrund der Auslobung ist die Anerkennung von besonders beispielhaften Leistungen auf dem Gebiet der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowohl am Leben in der Gemeinschaft als auch am Arbeitsleben.
Zahlreiche Unternehmen, Institutionen, Behörden, Leistungserbringer sind sich der sozialen Verantwortung bewusst und verknüpfen sie mit den wirtschaftlichen Interessen ihrer Unternehmen.
Das Ziel ist, dass derartige positive Beispiele in das öffentliche Bewusstsein gerückt werden. Dabei können solche Unternehmen Vorbild und Ermutigung für andere Unternehmen sowie Entscheidungsträger sein. Für die Preisträger bedeutet die Auszeichnung nicht nur Anerkennung ihres Engagements, sondern auch Prestigegewinn bei Kunden und Geschäftspartnern.
Zur Beachtung:
Wir sind umgezogen! Neue Adresse: Kommunaler Sozialverband Sachsen, Humboldtstraße 18, 04105 Leipzig
Zweites Änderungsgesetz zum Sächsischen Landesblindengeldgesetz beschlossen und am 09.05.2018 bekannt gegeben
In der 68. Plenarsitzung des Sächsischen Landtages am 14. März 2018 ist das Zweite Änderungsgesetz zum Sächsischen Gesetz über die Gewährung eines Landesblindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche (LBlindG) beschlossen worden. Die Bekanntgabe erfolgte am 09.05.2018 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nummer 6.
Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018 werden die monatlichen Leistungen angehoben
- für hochgradig sehschwache Menschen von 52 Euro auf 80 Euro,
- für gehörlose Menschen von 103 Euro auf 130 Euro,
- für schwerstbehinderte Kinder von 77 auf 100 Euro;
- Blinde und gleichzeitig gehörlose Menschen im Sinne des LBlindG erhalten zusätzlich einen Ausgleich von monatlich 300 Euro; dabei muss für Gehörlosigkeit allein ein Grad der Behinderung von 100 anerkannt sein.
Werden bereits Leistungen nach dem LBlindG bezogen, muss die Leistungserhöhung ab 01.01.2018 nicht gesondert beantragt werden. Auch in Fällen, in denen bereits Zahlungen nach dem LBlindG an blinde und gleichzeitig gehörlose Menschen im Sinne des LBlindG erfolgen, wird der zusätzliche Ausgleich in Höhe von 300 € von Amts wegen (d. h. ohne gesonderten Antrag) gezahlt.
1. September 2017 – Start der Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung Anerkennung und Hilfe im Freistaat Sachsen
Der Bund, die Länder und die Kirchen in Deutschland haben die Stiftung Anerkennung und Hilfe gegründet.
Zum Stiftungszweck gehören insbesondere die Bereitstellung von Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen für Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in der Zeit von 7. Oktober 1949 bis 2. Oktober 1990 in der DDR bzw. vom 23. Mai 1949 bis 31. Dezember 1975 in der Bundesrepublik Deutschland in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an den Folgewirkungen leiden.
Im Freistaat Sachsen nimmt die Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung am 1. September 2017 ihre Tätigkeit auf. Der Kommunale Sozialverband Sachsen wurde durch die Landesregierung beauftragt, die Aufgaben der Anlauf- und Beratungsstelle wahrzunehmen.
Die Anlauf- und Beratungsstelle hat ihren Sitz in der Humboldtstraße 18 in 04105 Leipzig.
Sie erreichen die Verantwortlichen:
Telefon: | 0341 1266 440 |
Fax: | 0341 1266 9440 |
E-Mail: | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |