KSV Sachsen - News & Aktuelles
Neuorganisation der IFD-Landschaft in Sachsen
Mit der Ausschreibung der Integrationsfachdienste (IFD) erfolgt ab 2021 die Neuorganisation der IFD-Landschaft in Sachsen.
Im Rahmen einer Strukturvereinfachung wurden die Integrationsfachdienste entsprechend der Agenturbezirke der Bundesagentur für Arbeit neu ausgeschrieben.
Nach Zustimmung von den Mitgliedern des Verbandsausschusses beauftragt der Kommunale Sozialverband Sachsen/Integrationsamt nachfolgend aufgeführte Träger mit der Durchführung des IFD-Betriebs bis zum Jahr 2025 mit einer Verlängerungsoption bis 2030:
Gesundheits- und Sozialministerin Petra Köpping übergibt Förderbescheid für Werkstätten für behinderte Menschen
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat ein bundesweit einmaliges Förderprogramm aufgelegt, um die in der Corona-Pandemie verursachten Einkommensverluste für die fast 16.000 Beschäftigten in den sächsischen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) zumindest teilweise auszugleichen. Während der Zeit des behördlichen Betretungsverbotes erhalten die Werkstätten für jeden Beschäftigten, der nicht in der WfbM tätig sein konnte, einen Zuschuss ich Höhe von 89 Euro je Monat. Für die Umsetzung des Förderprogramms stehen Mittel in Höhe von bis zu 4 Millionen Euro zur Verfügung. Die Bewilligung der Mittel an die Werkstätten und die anderen Leistungsanbieter erfolgt durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen. Gesundheits- und Sozialministerin Petra Köpping übergab medienwirksam am 4. Juni 2020 den dazu notwendigen Zuwendungsbescheid an den Verbandsdirektor des KSV Sachsen, Herrn Andreas Werner.
Änderungen im Elterngeld aufgrund der Corona-Pandemie
Das Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19-Pandemie wurde am 27.05.2020 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 24 verkündet und ist rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft getreten.
Vollzug des Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetzes aufgrund der Corona-Pandemie
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) hat mit Erlass vom 24.04.2020 weitgehende Regelungen für Eltern getroffen, die aufgrund der besonderen Corona-Situation die Voraussetzungen für den Bezug des Landeserziehungsgeldes nicht vollumfänglich erfüllen können. Einerseits können die Eltern derzeit nicht arbeiten, sind von Kurzarbeit oder Freistellung betroffen und für die Kinder steht keine Kindertagesbetreuung aufgrund der Einstellung des Betriebes tatsächlich zur Verfügung. Andererseits werden Eltern aus bestimmten Berufsgruppen, die möglicherweise im Landeserziehungsgeldbezug sind, dringend an ihrem Arbeitsplatz gebraucht und können Arbeitsumfang und -zeit kaum selbst bestimmen.
Mit dem Sozialschutz-Paket wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt erleichtert. Nachfolgend finden Sie ein vereinfachtes Antragsformular für die Beantragung von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII für den Zeitraum vom 01.03.2020 bis 30.06.2020.
Antrag
Informationen des Integrationsamtes Sachsen
Entschädigung für Opfer von Gewalttaten – neues Gebärdensprache-Video online
Hier können Sie das Video anschauen: bitte klicken.
Informationen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
Mit dem Bundesteilhabegesetz verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen
im Sinne von mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung zu verbessern und die Eingliederungshilfe zu einem modernen
Teilhaberecht weiterzuentwickeln.
Die Leistungen orientieren sich an dem höchstpersönlichen persönlichen Bedarf und werden personenbezogen ermittelt.
Unterstützungen sind nicht mehr davon abhängig, wo der Mensch mit Behinderung wohnt.
Künftig werden die derzeit als Gesamtleistungen erbrachten Hilfen getrennt in Fachleistungen und existenzsichernde Leistungen.
Kostenträger dieser Leistungen sind jeweils die nach Landesrecht bestimmten Träger der Eingliederungshilfe bzw. Träger der Sozialhilfe. Diese Veränderungen treten zum 01.01.2020 in Kraft.
In Sachsen wurden die Zuständigkeiten im Gesetz zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Zuständigkeit des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen (SächsAGSGB) festgelegt.