Hinweise und Informationen zum Schulungsprogramm und zur Anmeldung
Sie haben sich für eine Schulungs- oder Informationsveranstaltung entschieden.
Die Anmeldung zur Registrierung für Ihre gewünschte Veranstaltung erfolgt mit dem Absenden des Anmeldeformulars.
Daraufhin erhalten Sie an Ihr angegebenes E-Mail-Postfach eine Nachricht mit einem Link. Mit dem Anklicken dieses Links bestätigen Sie, dass diese Anmeldung tatsächlich durch Sie erfolgt ist und keine andere Person Ihre E-Mail und Ihre Identität missbräuchlich genutzt hat.
Erst nach dieser Identitätsbestätigung wird Ihre Anmeldung in unserem System erfasst. Diese Anmeldebestätigung ist noch keine verbindliche Zusage zur Teilnahme an der Veranstaltung.
Dazu erhalten Sie spätestens 4 Wochen, bei kurzfristiger Anmeldung spätestens 10 Tagen vor Beginn der Veranstaltung, ein Einladungsschreiben ggf. mit weiteren Hinweisen zur Veranstaltung bzw. wir informieren Sie über die Nichtberücksichtigung Ihrer Anmeldung.
Erst mit dem Erhalt des Einladungsschreibens haben Sie eine verbindliche Zusage zu Ihrer angemeldeten Veranstaltung.
Dann ist Ihre Anmeldung verbindlich. Sollten Sie an dieser Veranstaltung doch nicht teilnehmen können, ist eine zeitnahe schriftliche – per E-Mail ausreichend – Stornierung an die für die Organisation und Anmeldung auf dieser Internetseite ausgewiesene Sachbearbeiterin erforderlich.
Hierbei besteht auch die Möglichkeit, Ihrerseits einen Ersatzteilnehmenden zu benennen. Bitte beachten Sie dabei, dass dieser auch zu dem in der Veranstaltung ausgewiesenen Personenkreis gehört.
Hinweis auf Kosten bei der Stornierung der Teilnahme an mehrtägiger Veranstaltungen
Stornieren Sie Ihre Teilnahme an der Veranstaltung kurzfristig oder reisen zu der Veranstaltung gar nicht an, kommen auf Sie Stornierungskosten zu. Wie hoch und wann Stornierungskosten anfallen, ist in den AGBs, nachzulesen auf den jeweilig verlinkten Internetseiten der Veranstaltungsstätten, geregelt.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung zur Teilnahme an Schulungs- und Informationsveranstaltungen des Integrationsamtes ist ausdrücklich in § 179 Abs. 4 SGB IX geregelt.
Kosten:
- Eine Seminargebühr wird nicht erhoben.
- Bei mehrtägigen Veranstaltungen entstehen für die Teilnehmenden Kosten für Unterkunft (bei Übernachtung) und Verpflegung (alle).
- Die Preise sind der jeweiligen Seminarbeschreibung zu entnehmen.
- Der Arbeitgeber trägt das Arbeitsentgelt, die Kosten für Unterkunft/Verpflegung (Pauschalbeträge) sowie die Fahrtkosten, für SBV geregelt in § 179 Abs. 8 SGB IX.
- Die Kosten sind in der Schulungsstätte vor Ort zu begleichen.
- Die Preise entsprechen dem Stand bei Redaktionsschluss und können sich geringfügig erhöhen. Grundsätzlich sind die aktuell zum Termin der Veranstaltung gültigen Preise der Schulungsstätten maßgeblich.
Wir bitten um Beachtung:
Die steigenden Preise für Rohstoffe und bestimmte Produkte haben Auswirkungen auf die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in unseren Schulungsstätten für mehrtägige Schulungen. Für das kommende Jahr kann es im Einzelfall größere Preiserhöhungen geben, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Seminare noch nicht absehbar sind. In diesen Fällen ändern wir umgehend die in den Seminarbeschreibungen veröffentlichten Kosten für Unterkunft und Verpflegung für die betroffenen Veranstaltungen. Sollten Sie bereits für eine Veranstaltung angemeldet sein und es kommt zu einer nachträglichen Preiserhöhung, werden Sie umgehend informiert.
Unterbringung mit Übernachtung:
- Übernachtungswunsch in der Anmeldung ankreuzen.
- Wir reservieren eine Unterbringung im Einzelzimmer in der Schulungsstätte.
Gibt es eine Frage zu den Veranstaltungen, Anmeldung und Organisation, auf die Sie hier keine Antwort gefunden haben, dann nutzen Sie unsere auf dieser Internetseite ausgewiesene telefonische oder elektronische Kontaktmöglichkeit. Hier ist man Ihnen auch bei kurzfristigen Anmeldungswünschen behilflich.
Vorbehalt:
Das Integrationsamt ist berechtigt, wegen mangelnder Beteiligung oder organisatorisch nicht vorhersehbarer Schwierigkeiten eine Veranstaltung bis zum Anmeldeschluss bzw. kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden die Teilnehmenden so schnell wie möglich benachrichtigt. Haftungs- oder Schadensersatzansprüche für die vorgenannten Fälle sind ausgeschlossen.