Zum Hauptmenü Zum Inhalt Zur Kontaktseite
Eingliederungs- und Sozialhilfe

Aufgaben der überörtlichen Betreuungsbehörde

Wenn ein Mensch aufgrund einer Krankheit oder Behinderung seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt er eine Vertretung. Eine solche Vertretung kann eine selbstgewählte Vorsorgebevollmächtigte oder Vorsorgebevollmächtigter sein. Ansonsten stellt das Betreuungsgericht eine ehrenamtliche oder hauptamtliche Betreuerin oder Betreuer zur Seite.

 

Weitergehende Informationen finden Sie in der Broschüre des Freistaates Sachsen "Betreuung und Vorsorge" oder im Erklärvideo zu Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht des Instituts für transkulturelle Betreuung e.V. Hannover.

 

Wir unterstützen Sie, wenn Sie

 

  • allgemeine Fragen zum Thema rechtliche Betreuung oder Vorsorgevollmacht haben
  • als ehrenamtliche Betreuerin oder Betreuer bzw. Vorsorgebevollmächtigte oder Vorsorgebevollmächtigter Beratung benötigen
  • sich ehrenamtlich als Betreuerin oder Betreuer engagieren möchten

und vermitteln Ihnen kompetente Ansprechpersonen für Ihre individuellen betreuungsrechtlichen Anliegen.

 

Informationen für Ihre Tätigkeit als ehrenamtliche Betreuerin oder Betreuer bzw. Vorsorgebevollmächtigte oder Vorsorgebevollmächtigter finden Sie in der Broschüre des Freistaates Sachsen "Wegweiser für ehrenamtliche Betreuer".

 

Die überörtliche Betreuungsbehörde entscheidet über die Anerkennung der Betreuungsvereine und bewilligt anerkannten Betreuungsvereinen auf Antrag die Vergütung der Querschnittsarbeit. Außerdem stellt sie ein ausreichendes Angebot zur Einführung und Fortbildung der sächsischen Betreuerinnen und Betreuer sicher und steht für die fachliche Beratung der sächsischen Betreuungsvereine zur Verfügung.

 

Für die Anerkennung von sächsischen Hochschulen angebotenen betreuungsspezifischen Studiengängen, Aus- und Weiterbildungsgängen sowie Sachkundelehrgängen ist die überörtliche Betreuungsbehörde zuständig.

 

Als Leitung der Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten koordiniert die überörtliche Betreuungsbehörde die Arbeit der mit Betreuungsangelegenheiten befassten Institutionen und Organisationen Sachsens.

 

© Kommunaler Sozialverband Sachsen 2024

Bedienhilfen